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Mitgliedschaft
- Die Mitgliedschaft ist geregelt in §3 der Satzung des ZKI. Den Mitgliedsbeitrag beschließt die Mitgliederversammlung.
- Für ordentliche Mitglieder beträgt er 390 € pro Jahr.
- Weiterhin ist eine assoziierte Mitgliedschaft in Form einer fördernden und eingeladenen Mitgliedschaft möglich. Der Beitrag einer fördernden Mitgliedschaft ist von der Zahl der beschäftigten Mitarbeiter abhängig, die eingeladene Mitgliedschaft kann der Vorstand bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen anbieten. Die Einzelheiten sind in der "Ordnung zur Regelung einer assoziierten Mitgliedschaft" festgelegt.
- In den Mitgliedsbeiträgen enthalten ist das Abonnement der Fachzeitschrift des ZKI e.V. für den Einsatz von Informationssystemen "PIK - Praxis der Informationsverarbeitung und Kommunikation".
- Bitte senden Sie den Antrag auf Mitgliedschaft an die Geschäftsstelle des ZKI. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.